Veranstaltungen

15. Jahresausstellung im Kulturzentrum Vöhringen

vom 12.11. – 01.12.2024

Die Vernissage findet am 12.11.2024 um 19:00 statt. Öffnungszeiten der Ausstellung: Samstag und Sonntag 14:00 bis 17:00 .

14. Jahresausstellung im Kulturzentrum Vöhringen

vom 11.11.-26.11.2023

Die Vernissage findet am 07.11.2023 um 19:00 statt. Öffnungszeiten der Ausstellung: Samstag und Sonntag 14:00 bis 17:00 .

Ateliertage 1. und 2. Oktober 2022

Künstler zeigen Werke und Techniken und laden zum mitmachen ein. Wir zeigen Acryltechnik, Mischtechnik und Collage auf Papier und Leinwand.

Samstag und Sonntag, 1. und 2. Oktober 2022 von 11:00 bis 16:00 in der Galerie des Kunstforums, Illerststraße 2, 89269 Vöhringen.

Unkostenbeitrag 10 €, ab 16 Jahren.

12. Jahresausstellung

26. Oktober bis 21. November 2021
Samstags und Sonntags
14 – 17 Uhr

Die Jahresausstellung 2021 findet wieder im Kulturzentrum Vöhringen (Hettstedter Pl. 1, 89269 Vöhringen) statt.

Vernissage

Zur Eröffnung der Jahresausstellung findet am Dienstag, den 26. Oktober 2021 um 19 Uhr eine Vernissage im Kulturzentrum statt.

Öffnungstage, jeweils 14-17 Uhr

Sa 30. und So 31.10.2021
Sa 06. und So 07.11.2021
Sa 13. und So 14.11.2021
Sa 20. und So 21.11.2021

Unter dem Motto KUNST KÖNNEN ALLE verwandelt sich am Samstag, den 6. November 2021, das Foyer des Kulturzentrums in ein Atelier. Dabei können Besucher*innen sich in Malerei, Collage, Linoldruck, Specksteinbearbeitung und ähnliches versuchen.

Die Teilnahme ist auf 10 Personen begrenzt und Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bitte melden Sie sich verbindlich unter Angabe Ihres Namens und Kontaktdaten per Mail an ausstellung@kunstforum-voehringen.de an.

Hygienekonzept

Es gilt die 3G Plus-bzw. 2G-Regelung:

  • Im Eingangsbereich zur Ausstellung steht ein Spender zur Handdesinfektion.
  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.
  • Bei Gültigkeit der gelben Corona-Ampelstufe:
    3G Plus-Reglung heißt: Es wird eine Einlasskontrolle durchgeführt, wobei die Besucher*in einen Nachweis erbringen muss, dass sie oder er geimpft (Impfpass / Impfzertifikat (Handy)) oder genesenen ist, oder einen negativen PCR-Test vorweisen kann, der höchstens 48 Stunden alt ist.
  • Bei Gültigkeit der roten Corona-Ampelstufe:
    2G-Reglung heißt: Es wird eine Einlasskontrolle durchgeführt, wobei die Besucher*in einen Nachweis erbringen muss, dass sie oder er geimpft (Impfpass / Impfzertifikat (Handy)) oder genesenen ist.

Grundlage: 14. Bayerische Infektionsschutzverordnung

Stand: 5.11.2021